

Das Kartellrecht beinhaltet alle Rechtsnormen, die die Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs gewährleisten. Es befasst sich vor allem mit Missbrauch von Marktmacht und der Kontrolle und Begrenzung des Wettbewerbsverhaltens von Unternehmen.
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