

Dieser wirtschaftlich geprägte Rechtsbereich behandelt gesellschaftliche Strukturänderungen, wie sie meist in Gestalt der Beteiligung eines Unternehmens an einem anderen, in Zusammenschlüssen (engl: „M&A“ = „Mergers & Acquisitions“) oder Umwandlungen auftreten.
Ist eine starke Marktposition des neu entstehenden Unternehmens angestrebt, spielen kartellrechtliche Bestimmungen eine wesentliche Rolle.
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