Urheberrecht und Gewerblicher Rechtsschutz

Urheberrecht bezeichnet das Recht eines Werksschöpfers an seinem geistigen Eigentum. Gewerblicher Rechtsschutz bezeichnet die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die Werksschöpfern die Verwertung der aus der Schöpfung entspringenden Rechte ermöglichen bzw. deren Durchsetzung gegenüber Wettbewerbern erleichtern.


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