

Das Handelsvertreterrecht ist ein Kernbereich des Vertriebsrechts, das sich mit dem Absatz von Waren und Dienstleistungen befasst. Der Handelsvertreter ist ständiger Absatzmittler eines anderen Unternehmers, für den er Ware in dessen Namen und auf dessen Rechung vertreibt. Der Vertragshändler vertreibt die Ware hingegen durch Weiterverkauf im eigenen Namen und für eigene Rechung. Das Vertriebsrecht ist so vielfältig wie die Vertriebsformen und umfasst beispielsweise auch das Franchising, bei dem der Franchisegeber dem Franchisenehmer die Nutzung eines etablierten Vertriebskonzepts gestattet.
Wählen Sie ein Land
Unsere Mitglieder in Hongkong
