Schiedsgerichtsbarkeit & Mediation

Die Schiedsgerichtsbarkeit bietet eine wichtige Alternative zum staatlichen Gerichtsverfahren. Dabei unterwerfen sich die Parteien einem Schiedsgericht, dem sie die alleinige Zuständigkeit zur Entscheidung übertragen. Der Fall wird damit der staatlichen Gerichtsbarkeit entzogen. Die besonderen Freiheiten der Schiedsgerichtsbarkeit ermöglichen es, die Zusammensetzung des Gerichts sowie den Ablauf des Verfahrens weitgehend frei zu vereinbaren. Besondere Sachkunde der Schiedsrichter, hohe Vertraulichkeit, Schnelligkeit und die Vermeidung eines Instanzenzugs machen die Schiedsgerichtsbarkeit insbesondere für Unternehmen interessant.


Bei der Mediation handelt es sich um ein Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem der Mediator versucht, im Gespräch mit den Beteiligten eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.


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