

Das Vergaberecht – in Österreich und der Schweiz "öffentliches Beschaffungswesen" genannt – regelt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die Bedürfnisse der öffentlichen Hand, beispielsweise von öffentlichen Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen. Es beschäftigt sich mit der Stärkung des Wettbewerbs unter Anbietern und hat zum Ziel, den wirtschaftlichen Einsatz der öffentlichen Mittel zu fördern und die Gleichbehandlung aller Anbieter zu gewährleisten.
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