
Dieser Titel benennt kein Rechtsgebiet als solches, sondern einen denklogischen Bestandteil vieler Rechtsgebiete, in denen Ansprüche im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens durchgesetzt werden. In vielen Ländern gehört – im Vergleich zu Deutschland – Prozessführung nicht zum Tagesgeschäft eines Rechtsanwalts.
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