Bau- und Architektenrecht

Baurecht umfasst alle Normen, die das Bauen betreffen, und gliedert sich in privates Baurecht (Grundeigentum, Nachbarrecht, Werkverträge mit Bauunternehmern, Architekten etc.) und öffentliches Baurecht (insbes. Bauplanungs- und Bauordnungsrecht).

 

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